Categories

Wir halten uns ans Grundgesetz?

Artikel 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer…

“Wir halten uns ans Grundgesetz, da sind wir konservativ.” steht auf einem Plakatmotiv der Piratenpartei. Ich frage mich, ob das stimmt. Und ich frage mich, wenn es denn überhaupt stimmt, ob ich es gut finde!

1993 hatten Union und SPD in einem – seit der Einführung des “Notstandsartikel” 115a ins Grundgesetz – beispiellosen Schulterschluss das Recht auf Asyl in Deutschland de facto abgeschafft. Die zugefügten Absätze machen es für Verfolgte so gut wie unmöglich, nach Deutschland zu gelangen, ohne durch einen “sicheren Drittstaat” zu reisen.

Aber selbst ohne diese Verstümmelung bleibt Artikel 16a weit hinter der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zurück, wo es schließlich in Artikel 14 heißt “Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.” – also nicht nur politische Verfolgte!

Es gibt also Grund genug, sich Artikel für Artikel einmal genauer anzusehen. Ob Post- und Fernmeldegeheimnis (Art 10) oder die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13) – in vielen Fällen sind die Grundrechte im Laufe der Jahrzehnte zum Teil ganz wesentlich Eingeschränkt worden, wenn sie nicht (wie das Beispiel Asylrecht zeigt) von Anfang an ungenügend gewesen sind.

Es sind nicht nur die Menschen- und Bürgerrechte – auch sonst gibt es viele Punkte, die mir zumindest Diskussionswürdig erscheinen. Etwa die Trennung von Staat und Kirche. Viele fordern sie heute vollmundig, ohne darüber nachzudenken, dass die Kirchen in Deutschland nach unserer Verfassung im Rang von öffentlich-rechtlichen Körperschaften stehen. Ob Religionsunterricht, ob Kirchensteuer – sogar der Sonntag als gesetzlicher Feiertag ist Teil unserer Verfassung, und obwohl ich als Katholik den Kirchen sicher nicht übertrieben kritisch gegenüber stehe, wäre mir ein “gib dem Kaiser was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist” persönlich lieber:

Artikel 7 (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.

Artikel 137 …Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.

Artikel 139 Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

Also: es ist nett, Grundgesetze zu verschenken. Die Leute, die ihr Exemplar verschmissen haben, das sie (wie jeder in diesem Land) in der Schule bekommen hatten – oder zu faul sind, sich eines kostenlos bei der Bundeszentrale für politische Bildung zu bestellen, die werden sich freuen. Aber programmatisch: bitte! Da bin ich eher beim Wahlkampf 2009: