Categories

Das Grundrecht auf Sozialhilfe

Artikel 1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Das Grundrecht auf Achtung und Schutz der Würde für jeden Menschen ist bedingungslos, so steht es in unserer Verfassung.

Als der Bundestag mit den Stimmen der Rot-Grünen Koalition die “Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt” und damit Harz IV beschloss, hat er versucht, das Recht auf Würde an eine Bedingung zu knüpfen: die erfolgreiche Teilnahme am Arbeitsmarkt.

Viele Menschen teilen die Meinung, man müsse sich ein würdiges Leben erst verdienen, indem man dafür arbeitet; Faulheit müsse sanktioniert werden.

“Die Arbeit als Teil der Menschwerdung des Affen” ist ein Erbe aus der Zeit des frühen Sozialismus. Nur wer sich mit “guter Arbeit” sein Leben selbst verdient, ist schützenswert – vielleicht verständlich aus der Abgrenzung der Arbeiter gegen die Renten-Kapitalisten und den Adel des 19. Jahrhunderts.
“Gute Arbeit, gutes Geld” lautet der passende Claim von Ver.di im aktuellen Arbeitskampf. Und was ist mit schlechter Arbeit? Was ist mit Menschen, die aufgrund von Behinderungen, von Krankheit oder durch einen “Schicksalsschlag” aus dem Berufsleben ausgeschlossen werden? Die bekommen nach der kruden, materialistischen Logik mit Harz IV nicht einmal das Minimum dessen, was für ein menschenwürdiges Leben nötig ist.

Liebe Leute, was hat euch denn so bitter gemacht? Ist es so schlimm, dass es ein paar Menschen gibt, die wirklich nicht arbeiten wollen, dass man darüber seine Menschlichkeit und die Grundlagen unserer Verfassung über Bord wirft?

Großzügigkeit ist die Tugend der Freiheit. (Frei nach Aristoteles “Politik” – eleutheriotes).